Erziehungsbeistandschaft gemäß §30 SGB VIII
Im Mittelpunkt einer Erziehungsbeistandschaft stehen die Begleitung, Förderung, Lenkung und Begünstigung des Sozialisationsprozesses junger, heranwachsender und volljähriger Menschen. Ein mögliches Ziel der Hilfe kann die Implementierung sozial adäquater Verhaltensmuster innerhalb des familiären Systems, der Schule, in der Ausbildung sein, um belastbare inner- und intrafamiliäre Beziehungen zu gewährleisten oder wiederherzustellen und damit Fremdunterbringungen zu vermeiden. Die Zielsetzungen, Methoden und Vorgehensweisen einer Erziehungsbeistandschaft, werden individuell und gemeinsam mit den an der Hilfe Beteiligten und dem Jugendamt, im Rahmen des Hilfeplanverfahrens erörtert.
Unterstützungsangebote können sein:
Beratung des jungen Menschen
Förderung des jungen Menschen bei der Bewältigung von Entwicklungsschritten
Aufbau, Erhöhung und Steigerung der Selbstwirksamkeitserwartung
Steigerung des Konfliktmanagements
Förderung der Verselbstständigung
Bewältigung von krisenbehafteter Lebenskontexte
Steigerung der Resilienz
Unterstützung bei verhaltensbedingten Auffälligkeiten
Hinführung zu bedarfsgerechter Freizeitgestaltung
Unterstützung bei zielgerichteten Entwicklungsperspektiven
Schulische- und berufliche Unterstützung
Planung und Koordinierung bei der Berufswahl
Begleitung zu Einrichtungen, Amts- und Behördengänge
Planung, Unterstützung und Bewältigung des Alltags
Vermittlung von Methodenkompetenz und Sozialkompetenz
Alle Hilfemaßnahmen werden bei WIZA in der Regel von zwei Fachkräften - einer psychologischen und einer pädagogischen Fachkraft - im Tandem nach dem Vier-Augen-Prinzip durchgeführt, um einen bestmöglichen Hilfeverlauf sicherzustellen.
